Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und ermöglicht es Arbeitnehmern, steuer- und sozialversicherungsfrei für den Ruhestand vorzusorgen.
Die bAV ist eine vom Arbeitgeber angebotene Altersvorsorge, bei der ein Teil des Gehalts direkt in einen Vorsorgevertrag eingezahlt wird.
Ziel: Lebensstandard im Alter sichern, Absicherung bei Invalidität oder Tod.
Arbeitnehmer können entweder durch Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberbeiträge vorsorgen.
Gesetzlich geregelt in §§ 1a, 3, 4 Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitnehmers die Entgeltumwandlung zu ermöglichen (§ 1a BetrAVG).
Mindestens 15 Jahre Wartezeit für bestimmte Durchführungswege (je nach Tarif).
Arbeitnehmer verzichtet auf Teile des Bruttogehalts, diese werden in die bAV eingezahlt.
Vorteil: steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu gesetzlich festgelegten Grenzen (2025: 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West, ca. 3.432 €/Jahr).
Arbeitgeber leistet eigene Beiträge zusätzlich zum Gehalt.
Vorteil: Direkt vom Arbeitgeber, steuerlich gefördert.
Oft kombinierbar: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge fließen zusammen in die bAV.
Durchführungsweg
Beschreibung
Vorteil
Nachteil
Direktversicherung
Lebensversicherung über Arbeitgeber
Einfach, steuerlich gefördert, meist fondsgebunden möglich
Kapitalbindung bis Rentenbeginn
Pensionskasse
Versorgungseinrichtung für mehrere Arbeitgeber
Sicher, Überschüsse möglich
Weniger flexibel, oft starr
Pensionsfonds
Investmentfondsbasierte Lösung
Höhere Renditechancen
Kapitalmarktrisiko, schwankende Renten
Unterstützungskasse
Arbeitgebergestützte Versorgung
Hohe Flexibilität, große Summen möglich
Keine Steuerförderung für Arbeitnehmer direkt
Direktzusage (Pensionszusage)
Arbeitgeber zahlt später Rente aus eigener Kasse
Lebenslange Rente, Sicherheitsgarantie
Arbeitgeberrisiko, Insolvenzschutz beachten
Beiträge durch Entgeltumwandlung steuerfrei bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West).
Sozialversicherungsfreiheit auf denselben Betrag möglich.
Auszahlungen im Rentenalter nachgelagert besteuert – Vorteil: niedrigere Steuerbelastung im Ruhestand, da meist geringeres Einkommen.
Förderlich für Arbeitnehmer mit mittlerem bis hohem Einkommen.
Steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlung (bis Grenze).
Arbeitgeberzuschuss: Pflicht seit 2019 bei Entgeltumwandlung (15 % des umgewandelten Betrags).
Lebenslange Rentenzahlung: Schutz vor Langlebigkeitsrisiko.
Flexibilität in Durchführungswegen: Klassisch oder fondsgebunden.
Absicherung im Todesfall: Oft Hinterbliebenenversorgung möglich.
Kombinierbar mit Riester oder Rürup, je nach Durchführungsweg.
Kapitalbindung bis Rentenbeginn: Vorzeitiger Zugriff meist nicht möglich.
Rentenbesteuerung: Nachgelagerte Besteuerung reduziert Netto-Rente.
Kapitalmarktrisiko: Bei fondsgebundenen Produkten kann Rente schwanken.
Insolvenz des Arbeitgebers: Direktzusagen sind im Insolvenzfall durch Pensionssicherungsverein (PSV) geschützt, andere Wege abhängig vom Anbieter.
Komplexität: Wahl des Durchführungswegs, Rendite, Sicherheit und Hinterbliebenenschutz müssen individuell geprüft werden.
Direktversicherung: Arbeitnehmer zahlt 200 €/Monat über Entgeltumwandlung in fondsgebundene Direktversicherung. Arbeitgeber zahlt 15 % Zuschuss.
Pensionskasse: Arbeitnehmer zahlt 150 €/Monat; bei Renteneintritt lebenslange Rente plus Überschüsse.
Direktzusage: Arbeitgeber verspricht 500 €/Monat Rente ab 67, trägt Risiko selbst.
Frühzeitig starten: Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss wirken langfristig stark durch Zinseszinseffekt.
Durchführungsweg prüfen: Fondsgebunden für Renditechancen, klassisch für Sicherheit.
Hinterbliebenenschutz berücksichtigen: Ehepartner oder Kinder absichern.
Dynamik vereinbaren: Automatische Anpassung der Beiträge schützt vor Inflation.
Kombination prüfen: bAV kann mit Riester- oder Rürup-Rente kombiniert werden.
Kosten beachten: Abschluss- und Verwaltungskosten mindern die spätere Rente.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine effektive Möglichkeit, den Lebensstandard im Alter zu sichern:
Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge steigern Netto-Effekt.
Arbeitgeberzuschüsse erhöhen die Versorgung deutlich.
Unterschiedliche Durchführungswege ermöglichen individuelle Lösungen – von klassischer Sicherheit bis hin zu fondsgebundenem Wachstum.
Für Selbstständige oft nicht verfügbar, daher ist in diesem Fall die Rürup-Rente die Alternative.
Tipp: Früh einsteigen, passende Durchführungsart wählen, Dynamik und Hinterbliebenenschutz vereinbaren, um maximale Sicherheit und Rendite zu erzielen.
Dies ist nur eine grobe Übersicht als Ratgeber.
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