Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?
In Deutschland existiert seit 1995 eine verpflichtende Pflegeversicherung. BMG+1
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Gesundheitsportal+1
Wer privat krankenversichert ist, benötigt eine private Pflegepflichtversicherung. Gesundheitsportal+1
Finanzierung:
Die Beiträge werden anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. BMG
Bei gesetzlicher Versicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Gesundheitsportal
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:
Die Leistungen hängen von Ihrem Pflegegrad ab. BMG
Sie können sowohl Sachleistungen (z. B. Pflegedienst) als auch Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen) bekommen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt in vielen Fällen nicht alle Pflegekosten ab (z. B. private Pflegekräfte, Wohnumfeldanpassung, zusätzliche Hilfen). Das führt zu einer Leistungslücke. Sparkasse_de+2ratgeber-kv.de+2
Wichtigkeit einer Zusatzversicherung:
Da die gesetzliche Pflegeversicherung oft nur die Basis abdeckt, ist eine private Zusatzversicherung sinnvoll, um finanzielle Risiken im Pflegefall zu reduzieren. ratgeber-kv.de
Die Pflege-Bahr ist eine solche geförderte Zusatzversicherung (siehe unten).
Was ist der Pflege‑Bahr?
Der „Pflege‑Bahr“ ist eine vom Staat geförderte private Pflegezusatzversicherung („Pflege-Bahr-Versicherung“). ratgeber-kv.de+2RUV+2
Es handelt sich überwiegend um Pflegetagegeld‑Tarife. pflege.de
Der Name „Bahr“ stammt nicht von einer Firma, sondern vom früheren Gesundheitsminister Daniel Bahr.
Wichtige Bedingungen und gesetzliche Vorgaben für Pflege‑Bahr‑Tarife:
Keine Gesundheitsprüfung: Jeder kann diese Versicherung abschließen, auch bei Vorerkrankungen. VR Banken+1
Mindestbeitrag: Mindestens 10 € Eigenbeitrag pro Monat nötig, damit die staatliche Förderung greift. pflege.de+1
Staatliche Förderung: 5 € pro Monat Zuschuss, also 60 € pro Jahr, wenn der Mindestbeitrag gezahlt wird. Sparkasse_de+1
Leistungsgarantie: Es gibt gesetzlich festgelegte Mindestleistungen pro Pflegegrad. pflege.de
z. B. mindestens 60 €/Monat bei Pflegegrad 1, bis zu mindestens 600 €/Monat bei Pflegegrad 5. pflege.de
Wartezeit: Es kann eine Wartezeit von bis zu 5 Jahren geben, bevor Leistungen gezahlt werden, außer bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit. pflege.de
Keine Risikozuschläge / Kündigungsrecht: Bei Pflege‑Bahr-Tarifen dürfen Versicherer laut Gesetz keine Risikozuschläge verlangen oder bei Gesundheitsproblemen ablehnen. PKV
Begrenzte Abschlusskosten: Es gibt gesetzliche Vorgaben, damit die Vertragskosten nicht übermäßig hoch sind. pflege.de
Ruhen oder Kündigung: Unter bestimmten Umständen, z. B. bei Sozialhilfe oder Grundsicherung, kann der Vertrag bis zu 3 Jahre ruhen. pflege.de
Steuerlich absetzbar: Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG steuerlich geltend gemacht werden. pflege.de
Einsatz der Leistungen:
Die Auszahlung der Pflege-Bahr erfolgt als „Pflegegeld“ (monatlich), nicht zweckgebunden. Sie können also selbst entscheiden, wofür Sie das Geld verwenden (z. B. Heim, ambulante Pflege, Hilfsmittel). Sparkasse_de
Der Leistungsfall wird durch die Einstufung in einen Pflegegrad festgestellt (durch die Pflegekasse): Wenn die gesetzliche Pflegeversicherung einen Pflegegrad festlegt, zahlt der Pflege‑Bahr entsprechend. pflege.de
Vorteile:
Staatliche Förderung: 5 € pro Monat als Zuschuss. pflege.de+1
Faire Zugangsbedingungen: keine Gesundheitsprüfung, keine Leistungsausschlüsse. VR Banken
Garantie-Mindestleistungen in allen Pflegegraden. pflege.de
Flexibilität in der Verwendung: Sie entscheiden, wofür Sie das Geld einsetzen. Sparkasse_de
Vertragsruhe möglich bei finanziellen Schwierigkeiten (z. B. Sozialhilfe). pflege.de
Nachteile:
Wartezeit: Bis zu 5 Jahre, bis Leistungen gezahlt werden (außer bei Unfall). pflege.de
Begrenzte Leistungen: Minimum ist gesetzlich vorgegeben, deckt oft nicht alle Pflegekosten. Sparkasse_de
Förderung relativ gering: 5 € Zuschuss, bei hohem Eigenbeitrag ist der Zuschuss prozentual kleiner. pflege.de
Bei Kündigung verlieren Sie eingezahlte Beiträge (es handelt sich nicht um Kapitalbildung). ratgeber-kv.de
Beiträge steigen mit dem Alter beim Abschluss. Je älter beim Vertragsabschluss, desto teurer ist der Eigenanteil. ratgeber-kv.de
Einsteiger: Wer bereits relativ früh etwas für die Pflegevorsorge tun möchte, um eine Basissicherung zu haben.
Menschen mit Vorerkrankungen: Da keine Gesundheitsprüfung verlangt wird, ist der Zugang einfacher als bei vielen anderen Pflege-Zusatzversicherungen.
Geld für Eigenanteile: Wenn Sie voraussichtlich einen Eigenanteil bei Pflegekosten haben, können Sie mit dem Pflege‑Bahr einen Teil davon abfedern.
Geringes Budget: Bereits ab 10 € monatlich möglich (mit Förderung), was ein relativ niedriger Einstieg ist.
Der Pflege‑Bahr deckt nicht alle Pflegekosten ab — insbesondere die sehr hohen Kosten in Pflegeheimen oder teure Intensivpflege sind oft nicht vollständig gedeckt.
Da es sich um eine Risikoabsicherung (nicht kapitalbildend) handelt, bauen Sie kein Kapital auf, das Sie später zurückbekommen.
Die staatliche Förderung ist limitiert; bei höheren Beiträgen macht der Zuschuss relativ wenig aus.
Aufgrund der Wartezeit ist der Pflege‑Bahr weniger sinnvoll, wenn Sie sehr kurzfristig mit Pflegebedarf rechnen.
Vergleichen Sie verschiedene Anbieter: Nicht alle Pflege‑Bahr‑Tarife sind gleich – Beitrag, Mindestleistungen, Wartezeiten können variieren.
Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Pflegekosten: Schätzen Sie, wie hoch Ihre finanzielle Versorgungslücke sein könnte, um zu entscheiden, ob der Pflege‑Bahr ausreicht oder ob eine weitergehende Zusatzversicherung nötig ist.
Achten Sie auf den Einstieg: Je jünger Sie sind, desto günstiger ist der Beitrag, und desto attraktiver ist der staatliche Zuschuss relativ gesehen.
Kombinieren: Der Pflege‑Bahr kann Teil einer breiteren Pflegevorsorge sein – z. B. kombiniert mit Pflegerente oder Pflegetagegeld.
Beratung einholen: Nutzen Sie unabhängige Versicherungsberater, um Angebote zu vergleichen und genau abzuschätzen, welche Absicherung zu Ihrer Lebenssituation passt.
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine grundlegende Absicherung, deckt aber nicht alle Pflegekosten ab.
Der Pflege‑Bahr ist eine staatlich geförderte Zusatzversicherung, die relativ einfach abzuschließen ist (ohne Gesundheitsprüfung) und eine Mindestleistung je Pflegegrad garantiert.
Für viele ist der Pflege‑Bahr eine sinnvolle Basisabsicherung – besonders wenn man früh anfängt. Aber er reicht nicht unbedingt aus, um alle finanziellen Risiken im Pflegefall zu decken.
Eine Kombination mit anderen privaten Pflegezusatzversicherungen kann sinnvoll sein, um die Absicherung zu optimieren.
Dies ist nur eine grobe Übersicht als Ratgeber.
Lassen Sie sich zu Ihrer persönlichen Situation vor Ort beraten!
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